Allgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
Ihr Vertragspartner für Bestellungen über www.vonhofen-juweliere.de ist die
Juwelier von Hofen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Elfriede von Hofen, Calwer Str. 16, 70173 Stuttgart, Telefon 0711/226719, Telefax: 0711 / 2237243, info@vonhofen-juweliere.de, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE251823906,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 720230, nachfolgend: „VON HOFEN“.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung und den Kauf von Schmuck, Accessoires und anderer Ware, die von VON HOFEN unter www.vonhofen-juweliere.de angeboten und dort online bestellt werden. Das Angebot auf diesen Internetseiten richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige Personen, die ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und ihre Lieferadresse innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Lichtensteins haben. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Bestandteil von zwischen Ihnen und VON HOFEN geschlossenen Verträgen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Sie senden Ihre Bestellung ab, indem Sie nach Auswahl der gewünschten Artikel auf www.vonhofen-juweliere.de Ihre Adress- und Zahlungsdaten eingeben, den Geschäftsbedingungen zustimmen und anschließend den Button „Bestellung absenden“ betätigen.
Mit dem Absenden der Bestellung über www.vonhofen-juweliere.de geben Sie eine bindende Bestellung (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages) ab. VON HOFEN nimmt das Angebot durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per e-Mail an. Dadurch kommt zwischen Ihnen und VON HOFEN ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Sollte Ihnen eine Auftragsbestätigung nicht zugehen, so kommt der Kaufvertrag spätestens mit Versenden und Zugang der Ware bei Ihnen zu Stande.
Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Sitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtensteins oder ist Ihre Lieferadresse außerhalb dieses Gebiets, so wird Ihre Bestellung abweichend von Absatz 1 nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den tatsächlichen Zugang der Ware bei Ihnen angenommen, nicht jedoch durch Übermittlung Bestellbestätigung per e-Mail.
VON HOFEN behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen.
Sollte im Einzelfall ein Artikel nicht mehr verfügbar sein, obwohl er über www.vonhofen-juweliere.de zum Verkauf stand, kann VON HOFEN durch e-Mail oder schriftliche Nachricht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn VON HOFEN ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht in zumutbarer Zeit nicht beliefert wurde.
Ist „Vorkasse“ vereinbart, so kann VON HOFEN durch e-Mail oder schriftliche Nachricht vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie den vereinbarten Betrag nicht binnen eines Monats nach Ihrer Bestellung bezahlen.
3. Lieferung , Versandkosten, Gefahrübergang
VON HOFEN wählt die Art der Versendung und den Beförderer nach billigem Ermessen aus, soweit Sie nicht bei der Bestellung eine bestimmte Versendungsart wählen. Die Versand- und Portokosten ergeben sich aus der Preistabelle. Alle Sendungen werden von VON HOFEN versichert. In allen Fällen, auch bei Teillieferungen, trägt VON HOFEN die Sachgefahr, also die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der versandten Ware, bis sie dem Kunden durch den Transportdienstleister übergeben wird.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, trägt die Firma VON HOFEN unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Firma VON HOFEN an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils bei der Angebotsbeschreibung ausgewiesenen Versandkosten. Bei der Bestellung per Nachnahme werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren wird in der Artikelbeschreibung angegeben. Bitte beachten Sie, dass eine Nachnahmegebühr in Höhe von € 10,00 anfällt.
VON HOFEN liefert Ihre Ware und richtet an Sie bestimmte Mitteilungen an die bei Ihrer Bestellung angegebenen Kontaktdaten und Postanschrift. Solange Sie keine Änderungen mitteilen, darf VON HOFEN auch ohne besondere Prüfung von der Richtigkeit der mitgeteilten Anschrift ausgehen.
Wenn Sie mehrere Artikel bei einer Bestellungen kaufen, darf VON HOFEN auch Teillieferungen vornehmen. VON HOFEN trägt in diesem Fall eventuell anfallende zusätzliche Versandkosten. Mit Versendung jeder Teillieferung entsteht für den versandten Teil der Ware Ihre Zahlungspflicht. Gerät VON HOFEN mit weiteren Teillieferungen in Verzug oder ist VON HOFEN die Lieferung eines weiteren Teil Ihrer Bestellung unmöglich, dann haben Sie das Recht vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn Sie berechtigt an der Teillieferung kein Interesse haben; insbesondere bei gleichartig gestalteten Schmuckstücken, die zum gemeinsamen Tragen bestimmt sind.
4. Zahlungsbedingungen, Bonität
Die Zahlungsbedingungen für Einkäufe über www.vonhofen-juweliere.de ergeben sich aus der bei der Bestellung gewählten Zahlungsart. VON HOFEN bietet die Zahlung per Vorkasse, Kreditkarte, Nachnahme, PayPAL oder easy Credit an.
Sofern wir in Vorleistung treten z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Daten an die SCHUFA Holding AG und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Bonitätsauskunft kann Wahscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Sollten VON HOFEN Informationen darüber bekannt werden, die auf eine beeinträchtigte Bonität auf Ihrer Seite schließen lassen (Negativauskünfte, Lastschriftrückgaben, Nichtautorisierung von Kreditkartenzahlungen) so ist VON HOFEN berechtigt, die Lieferung von der Bezahlung durch Vorkasse abhängig zu machen.
Bei Lieferung in Länder außerhalb der EU können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bsw. unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE und zur Einfuhrumsatzsteuer unter http://auskunft.eztonline.de/ezto/Welcome.do sowie speziell für die Schweiz unter http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do
Bei Lieferung gegen Vorkasse ist der Kaufpreis (einschließlich eventueller Versandkosten) mit Zugang der Auftragsbestellung oder Bestellbestätigung fällig. Er ist unter Verwendung der dortigen Daten (Kontoverbindung, Bestellnummer) zu überweisen. Bei Auslandsüberweisung muss die Zahlung in Euro und für VON HOFEN kostenfrei beauftragt werden. Zur Lieferung ist VON HOFEN erst verpflichtet, wenn die Zahlung eingegangen ist.
Bei Lieferung gegen Nachnahme ist der Kaufpreis einschließlich Versandkosten und Gebühren des Postdienstleisters bei Auslieferung in bar oder durch ein sonst vom Auflieferer akzeptiertes Zahlungsmittel zu zahlen. Die zusätzliche Gebühr bei Nachnahmelieferung ist € 6,00 je Zahlungsvorgang. Die Lieferung gegen Nachnahme ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
Bei Zahlung durch Kreditkarte ist VON HOFEN berechtigt, den Kaufpreis (einschließlich eventueller Versandkosten) nach Zugang Ihrer Bestellung Ihrem Kreditkartenunternehmen zu belasten. Zur Lieferung ist VON HOFEN erst verpflichtet, wenn die Zahlung vom Kreditkartenunternehmen autorisiert wurde.
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum
Ratenkauf by easyCredit
I. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)
gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge,
bei denen der Ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg,
Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als
weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis (siehe unten Ziffer II). Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des
Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative
Abrechnungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit
dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen
Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die
Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum
an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines
laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen
können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet
werden.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die
TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im
Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine
SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor
Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug
erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher
Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem
in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift
einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei
denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten
haben.
Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten
Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie
im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-
Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler
die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder
durch eine Gutschrift.
5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte .
VON HOFEN leistet Ihnen bei Neuware für die Dauer von zwei Jahren ab dem Eintreffen der Ware bei Ihnen dafür Gewähr, dass die Ihnen ausgelieferte Ware zum Zeitpunkt der Versendung frei von Mängeln ist. Sollte die Ware Mängel aufweisen, wird VON HOFEN in angemessener Zeit nach Ihrer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Ist die von Ihnen gewählte Art der Mängelbeseitigung für VON HOFEN nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich, darf VON HOFEN von Ihrer Wahl abweichen. VON HOFEN trägt die Kosten der Nacherfüllung. Ist die Mangelbeseitigung nicht möglich oder ist eine von Ihnen gesetzte angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung ergebnislos verstrichen, so haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht entweder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Im Fall Ihres Rücktritts, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Falls Sie die Ware nicht, nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben können, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten; durch die bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei jedoch außer Ansatz.
Produktabbildungen und Angaben zu Größe, Gewicht und Ausstattung von Schmuckstücken oder anderen Artikeln auf www.vonhofen-juweliere.de können von der wahren Beschaffenheit und dem Aussehen der Ware abweichen; das gilt vor allem für Farbe, Ton und Glanz von Schmuckstücken, Metalloberflächen und Steinen. In diesen Fällen liegt ein Mangel für den VON HOFEN Gewähr zu leisten hat nur vor, wenn die Abweichungen nicht nur geringfügig und Ihnen unzumutbar sind.
Wenn bei gelieferter Ware nach Ablauf der Widerrufsfrist Ihrer Auffassung nach ein Mangel besteht bitten wir Sie, vor eine Rücksendung der Ware zunächst telefonisch oder per e-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen oder uns in unserem Geschäft zu besuchen, damit wir den Artikel beurteilen und wir Ihrem Anliegen in bestmöglicher Weise Rechnung tragen können.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der an Sie gelieferten Ware behält sich VON HOFEN das Eigentum an der Ware vor.
7. Haftung
VON HOFEN haftet – mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenem Gewinn. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von VON HOFEN.
8. anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Auf die über www.vonhofen-juweliere.de begründeten Rechtsverhältnisse (insbesondere Kaufverträge) findet das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Soweit eine Vereinbarung rechtlich zulässig ist, ist Stuttgart der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus zwischen Ihnen und VON HOFEN entstehende Streitigkeiten.